Werkvertrag

Oft sitzt der Teufel im Detail!

Sollten Sie unsicher sein, ob der Ihnen vorgelegte Bauvertrag nicht doch Stolperschwellen beinhaltet – rufen Sie vor Unterzeichnung einfach bei uns an. 

Ganz nebenbei noch eine Frage: 
Kennen Sie die Möglichkeit, eine Bauhandwerker Sicherungsbürgschaft von Ihrem Vertragspartner zu verlangen? 
Wenn »NEIN«, sollten Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen.